Bewerbung zum Studium am Max Reinhardt Seminar für Schauspiel


Zulassungsprüfung Schauspiel für das Studienjahr 2024/2025

Termine:

Schauspiel I:                     1. bis 5. Juli 2024

Anmeldefrist:                   1. März bis 5. Juni  2024

ODER

Schauspiel II:                    2. bis 6. September 2024

Anmeldefrist:                    8. Juli bis 7. August 2024

 
Voraussetzungen und Ablauf der Zulassungsprüfung Schauspiel

 

Schauspiel 1. Termin
1. bis 5. Juli 2024

Anmeldefrist:  1. März bis 5. Juni 2024  ausschließlich über mdwOnline
 

Alle drei Prüfungsabschnitte finden in Präsenz im Max Reinhardt Seminar statt!
 

Schauspiel 2. Termin
2. bis 6. September 2024

Anmeldefrist:  8. Juli bis 7. August 2024 ausschließlich über mdwOnline
 

Alle drei Prüfungsabschnitte finden in Präsenz im Max Reinhardt Seminar statt!
 

Die Teilnahme an der Zulassungsprüfung Schauspiel ist nur an einem der beiden Termine möglich!
 

Ausbildungsbeginn
1. Oktober 2024

 

Ablauf der Zulassungsprüfung Schauspiel

Prüfungsprozess

BewerberInnen haben insgesamt vier Vorsprechtexte vorzubereiten, die einen Eindruck von der Spannweite ihrer Begabung vermitteln sollen. Dabei kommt es nicht auf einen sprachlich gekonnten Vortrag an, sondern auf das Bemühen um erkennbare Gestaltung der jeweiligen Rollenfigur entsprechend der im Stück vorgegebenen Situation. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist allerdings Voraussetzung.

Die Auswahl der Texte aus vier Theaterstücken - zwei klassische und zwei moderne (Trennlinie ist 1930) - bleibt dem/der BewerberIn überlassen. Selbst verfasste Stücktexte, Prosa, Gedichte, Balladen, Lieder, Chansons etc. werden nicht anerkannt.

 

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:

1. Abschnitt:   Szenische Präsentation der ersten beiden Rollenausschnitte (ein klassischer und ein moderner Rollenausschnitt)

2. Abschnitt:   Szenische Präsentation der restlichen beiden Rollenausschnitte (ein klassischer und ein moderner Rollenausschnitt)

3. Abschnitt:   Absolvierung verschiedener szenischer, körperlicher und musikalischer Tests

 

Über ein Weiterkommen zum jeweils nächsten Abschnitt entscheidet die Prüfungskommission.

Es ist in allen Stufen der Prüfung möglich, dass die Kommission Aufgaben zu Ihren erarbeiteten Rollen oder neue Aufgaben stellt, die Sie spontan umsetzen sollen.
 


Studienbeitrag

HÖHE

Der Studienbeitrag beträgt für österreichische Staatsbürger_innen bzw. EU/EWR-Staatsbürger_innen 363,36 € pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72 € pro Semester. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag von 363,36 € um 10% auf den Betrag von 399,70 €.
Zusätzlich zum jeweiligen Studienbeitrag ist der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung in Höhe von 20,20 € zu bezahlen. Dieser erhöht sich nicht bei Einbezahlung während der Nachfrist.
Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 383,56 € bzw. 746,92 € pro Semester.

Wenn Sie Fragen zu der Ihnen vorgeschriebenen Höhe des Studienbeitrages haben, kommen Sie bitte vor der Einzahlung mit den erforderlichen Unterlagen (Aufenthaltsberechtigung, Reisepass, Asylbescheid etc.) zu den Öffnungszeiten in das StudienCenter
Mo, Di, Do, Fr: 9 -12 Uhr
Di 13-15 Uhr
oder kontaktieren Sie uns per mail studienbeitrag@mdw.ac.at

WER IST BEFREIT?

Eine befristete Befreiung vom Studienbeitrag besteht für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiums bzw. Studienabschnittes zuzüglich zwei Semester (beitragsfreie Zeit) für folgende ordentliche Studierende:
1.       Österreichische Staatsbürger_innen
2.       EU/EWR-Bürger_innen
3.       Begünstigte Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
·       "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
·       "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
4.       Studierende mit einem anderen Aufenthaltstitel als „Aufenthaltsbewilligung Studierende“
5.       Studierende, auf welche die Personengruppen-Verordnung Anwendung findet
6.       Studierende, denen aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländer_innen
 
Bei Überschreiten der beitragsfreien Zeit ist ein Studienbeitrag in Höhe von 363,36 € pro Semester zu entrichten.

Weitere Informationen zum Studienbeitrag erhalten Sie hier.